als kleinunternehmer nach uk, ohne 200.000pfund?
#1
Geschrieben 22 June 2012 - 09:59
mein partner und ich haben vor nach uk, genauer nach schottland auszuwandern. ich bin hier in deutschland derzeit selbstständig als kleinunternehmerin, ich bin seifensiederin und verkaufe meine produkte auf märkten und über einen online-shop.
ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, das man als selbstständiger in uk 200.000 pfund kapital mitbingen muss und 2 vollzeitstellen zur verfügung stellen muss, das ist aber nicht in meinem rahmen.
gibt es gesonderte regeln für selbsständige die so "klein" sind wie ich es bin? oder kann man das ganze "umgehen" indem man, erstmal als angestellte in uk arbeitet und sich dann dort quasi neu selbsständig macht, und wenn ja, welche bedingungen muss man dafür erfüllen, wielange dort leben usw.?
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, weil ich das wirklich gerne weitermachen möchte und evtl. auch einen laden eröffnen möchte zusätzlich, wenn meine kinder ein bischen grösser sind.
liebe grüsse, tara
#2
Geschrieben 22 June 2012 - 10:01
ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, das man als selbstständiger in uk 200.000 pfund kapital mitbingen muss und 2 vollzeitstellen zur verfügung stellen muss, das ist aber nicht in meinem rahmen.
wo um alles in der Welt hast du das denn her?
(korrekte Infos gibts bei www.businesslink.gov.uk)
#3
Geschrieben 22 June 2012 - 10:01
#4
Geschrieben 22 June 2012 - 10:35
... ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, das man als selbstständiger in uk 200.000 pfund kapital mitbingen muss und 2 vollzeitstellen zur verfügung stellen muss, das ist aber nicht in meinem rahmen. ...
Bei einer Limited Company brauchst du pro Share eine Einlage/Kapital.
Falls du eine der online companies nimmst die für dich eine LTD eröffnen, "verlangen" die meist als Default 1000 GBP pro Share.
Ist aber absolut quatsch.
Du kannst 1 GBP pro Share einsetzen (habe ich auch so gemacht und ist absolut rechtens).
Soll heißen:
- wenn nur du als alleiniger Shareholder die LTD aufmachst: 1 Share = 1 GBP Eigenkapital.
- wenn Du und dein Partner gleiche Share Anteile haben wollen 2 Share (ein share pro shareholder) = 2 GBP Eigenkapital.
- etc.
Früher war auch noch der Fall, dass du mindestens einen Direktor + eine secretary (nicht verwechseln mit der Sekretärin!) haben musstest.
Heute reicht EIN Direktor um eine LTD zu führen.
Also eine LTD mit EINEM Direktor = einem Shareholder = 1 GBP Eigenkapital ist absolut rechtens.
Auf deutsch eine "Ein-Mann/Frau-Show" mit einem Pfund Eigenkapital ist rechtens/moeglich
#5
Geschrieben 22 June 2012 - 13:28
ich werde mich dann mal weiter schlau lesen, hab jetzt infos zu englischen und schottischen LTD gefunden...
habt ihr dann quasi auch "neu gegründet" in GB? oder eine bestehende firma iergendwie umgemeldet, oder kommt das eh aufs gleiche raus?
#6
Geschrieben 22 June 2012 - 13:55
... habt ihr dann quasi auch "neu gegründet" in GB? oder eine bestehende firma iergendwie umgemeldet, oder kommt das eh aufs gleiche raus?
Ummelden geht nicht. Es ist eine offizielle Neugruendung hier in England (oder Schottland, oder Wales).
Wo auch immer du die offiziell gruenden willst.
Uebrigens gibt es in UK ein "Zentralorgan" welches alle Ltd verwaltet.
CompaniesHouse (http://www.companies....uk/index.shtml)
Dort wird die Ltd zugelassen und auch dort kannst du nach Firmen suchen, bzw. schon mal im vorhinein pruefen ob der Firmenname schon existiert den du vielleicht haben willst.
Schau mal hier: http://wck2.companie...cessCompanyInfo
#7
Geschrieben 22 June 2012 - 15:55
Bearbeitet von talex, 22 June 2012 - 15:56.
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