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Autor Thema: Aufenthalt in England während Elternzeit, Abmelden aus D?  (Gelesen 1443 mal)
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Pascoe
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« Antwort #15 am: 09. Februar 2010, 00:00:44 »

Achso,

als Zusatz sollte ich dazu schreiben, dass nur diejenigen ihren Anspruch auf Kindergeld verlieren die in Elternzeit im Ausland ist und
- keinen Wohnsitz mehr in D haben
- nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
- keine Einkünfte in D haben...
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kaufmann
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« Antwort #16 am: 09. Februar 2010, 11:27:24 »

Grundsätzlich ist die Auskunft des Arbeitsamtes richtig, wenn es die Zahlung von Kindergeld davon abhängig macht, ob der Antragsteller den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt. In diesem Fall würde das heissen, ob der Antragsteller in D noch Steuern, Sozialabgaben bezahlt oder eine entsprechende "Bindung" an solche noch vorhanden ist. Wenn das nicht der Fall ist und Deine Frau tatsächlich alle Brücken in dieser Hinsicht in D abgebrochen hat, hat sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.

Ich würde Dir auch raten, Dich nicht weiter mit irgendwelchen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches oder des EU-Rechts zu verheddern. Diese sind inzwischen derart kompliziert und oft auch widersprüchlich, sodass man sich über die Auslegung juristisch trefflich darüber streiten kann.

Ihr bekommt auf jeden Fall das englische Kindergeld, und, wenn einer von euch beiden in GB arbeitet, auch den sogenannten "Tax Credit Award". Beides zusammen erreicht meist die Höhe des deutschen Kindergeldes.

Deswegen ist es müssig und überflüssig, mit Behörden weiterhin zu diskutieren. Auch wenn ein Anspruch auf Kindergeld aus D bestünde, würde die Zahlung sowieso eingestellt, sobald englisches Child Benefit und der Tax Credit Award gezahlt wird.



 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2010, 11:52:24 von kaufmann » Gespeichert
Deutsche In London
« Antwort #16 am: 09. Februar 2010, 11:27:24 »

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Pascoe
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« Antwort #17 am: 09. Februar 2010, 12:57:39 »

Naja, es ist halt leider nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Familienzuschlag als Beamter der dann wegfaellt. Das ist dann doch schon wieder sehr viel mehr als Child Benefit und Child tax credit.

Vielen Dank auf jedenfall fuer die Auskunft, sollte sich noch etwas bei uns ergeben, werde ich das hier mal kundtun.
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« Antwort #18 am: 25. Februar 2010, 20:05:54 »

Hallo, ich bin auch Beamtin in Elternzeit und den Familienzuschlag bekommst du eh nur, wenn Du was verdienst, d.h. nicht, solange Du in Elternzeit gar nicht arbeitest. Da Deine Frau Beamtin ist, wird sie ja wohl irgendwann nach der Elternzeit wieder in D anfangen zu arbeiten, oder will sie das Beamtensystem verlassen?
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