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Hallo liebe Deutsche-in-London-Forum Leser, dieser Beitrag richtet sich an diejenigen, die mit einem Briten/einer Britin verheiratet sind (aber in Dland geheiratet haben). Nach einem langen Gespraech mit dem "Standesamt" in meinem ehemaligen Wohnort (bin nicht mehr in Dland gemeldet), habe ich jetzt eine Checkliste erhalten, welche Dokumente ich benoetige um unsere Hochzeit anzumelden. Mein Verlobter muss eine "Geburtsurkunde (nicht aelter als 6 Monate) international oder mit Uebersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Dolmetscher in Deutschland bzw. von einem von der deutschen Botschaft im Ausland zugelassenen Dolmetscher mit Nachweis der Zulassung" haben. Ich habe dann die Deutsche Botschaft angeschrieben, ob sie mir eine Liste mit zugelassenen Dolmetschern schicken kann und ob sie das uebersetzte Dokument dann beurkunden koennen. So jetzt aber das kuriose: (Antwort von der Deutschen Botschaft) Leider koennen wir Ihnen mit der Auswahl eines Uebersetzers nicht weiterhelfen. (...) Aus wettbewerbsrechtlichen Gruenden koennen und duerfen wir ein bestimmtes Uebersetzungsbuero leider nicht empfehlen. Die Deutsche Botschaft darf auch uebersetzte Dokumente weder bestaetigen noch beglaubigen. Kann mit irgendjemand der bereits diese Erfahrung gemacht hat weiterhelfen? Ich muss wissen, ob seine Geburtsurkunde, sowie das Ehefaehigkeitszeugnis (certificate of non-impediment) in Deutschland uebersetzt warden muss oder hier in England und wer beurkundet mir diese Dokumente dann... wenn es nicht die Botschaft ist. Vielen Dank and have a nice day! Bridetobe2017
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